Verjährung bei Verletzungen von Schutzrechten Bedeutung

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Verjährung bei Verletzungen von Schutzrechten

Verjährung bei Verletzungen von Schutzrechten Logo #40165Ansprüche (auf Unterlassung, Schadensersatz, Beseitigung, Vernichtung, Auskunft), aus einem Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke) verjähren 3 Jahre nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Verletzung des Schutzrechts (§ 195 BGB). Ohne Kenntnis verjähren die Ansprüche in 10 Jahren (§§ 199, 852 ...
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